Was mache ich im Notfall

Bei Ausfällen von einzelnen Geräten (wie z.B. Lampen, Fernseher, Herd, Kühlschrank, Wasserkocher, etc.) handelt es sich nicht um einen Notfall.

 

Sollte es in Ihrer Wohnung zu einem Stromausfall kommen, so befolgen Sie bitte zuerst folgende Schritte, bevor Sie sich dazu entscheiden den Notdienst zu rufen:

  1. Gehen Sie an den Sicherungskasten in Ihrer Wohnung und kontrollieren Sie, ob alle Sicherungen und besonders der FI-Schalter (Hauptschalter) eingeschaltet sind.
  2. Sollte sich der FI-Schalter nicht wieder einschalten lassen, ziehen Sie alle elektrischen Kleingeräte (Lampen, Wasserkocher, Toaster, Kaffeemaschinen etc.) aus den Steckdosen und versuchen Sie erneut den FI-Schalter umzulegen.
  3. Wenn sich der FI-Schalter nun immer noch nicht einschalten lässt, darf der Notdienst verständigt werden.

ACHTUNG!

Sollte sich allerdings herausstellen, dass ein Kleingerät den Stromausfall verursacht hat und Sie dies nicht vor dem Umlegen des FI-Schalters vom Stromnetz getrennt haben, werden Ihnen die Kosten für den Notdienst in Rechnung gestellt. Sollte der Notdienst gerufen werden, obwohl es sich nicht um einen wie oben beschriebenen Notfall handelt, muss der Gast die Kosten tragen!

 

Des weiteren gehören zu den Notfällen:

  • Heizungsausfall
  • Wasser- und Abflussschaden

Wir weisen Sie darauf hin, dass diese Nummern nur für o.g. Notfälle gelten und ansonsten mit Kosten für Sie verbunden sind.

 

Stromausfall                                      

Firma DIBU: 04371- 25 65

 

Heizungsausfall und Wasser:

Firma Dührkop: 0152/ 22 76 33 23